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BGH, 22.02.2017 - 5 StR 605/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Revision betreffend das bewaffnete Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verwerfung der Revision betreffend das bewaffnete Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
- rechtsportal.de (Leitsatz)
StPO § 349 Abs. 2
Verwerfung der Revision betreffend das bewaffnete Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 12.01.2017 - 5 StR 548/16
Übernahme von Aufgaben der Protokollführung durch nicht der erkennenden …
Auszug aus BGH, 22.02.2017 - 5 StR 605/16
Ergänzend zur Stellungnahme des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat im Hinblick auf die Revision des Angeklagten E. : Die Verfahrensrügen sind jedenfalls unbegründet (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2017 - 5 StR 548/16).
- BGH, 07.03.2017 - 5 StR 493/16
Transparenz und Mitteilungspflichten bei verständigungsbezogenen Gesprächen (kein …
Für die Zulässigkeit der Beauftragung eines Referendars mit den Aufgaben eines Urkundsbeamten der Geschäftsstelle ist es irrelevant, in welchem Ausbildungsabschnitt er sich befindet (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 12. Januar 2017 - 5 StR 548/16 und vom 22. Februar 2017 - 5 StR 605/16).